Opferschutz / Nebenklage
Opferschutz
Opfervertretung
Zeugenschutz
Kostenübernahme
Sachverständige
Nebenklage
Opfervertretung beginnt gleich nach der Tat. Die Entscheidung zu einer Strafanzeige gehört dazu, die Erstattung der Anzeige selbst, die Schutzmöglichkeiten, notwendige strafprozessuale Maßnahmen wie Aussagen und Untersuchungen sollten von Anfang an professionell durch einen erfahrenen Fachanwalt/Fachanwältin begleitet werden. Im gerichtlichen Verfahren gibt es die Möglichkeit des Anschlusses als Nebenkläger/Nebenklägerin oder auch die bloße Zeugenbegleitung.
Rufen Sie kurzfristig an und nehmen Sie einen ersten Informationstermin wahr.
03841 26560 Wismar
0451 1216 1899 Lübeck
Notruf 0152 3350 7754
Rechtsanwältin Katharina Bernhard ist Fachanwältin für Strafrecht und seit fast 30 Jahren im Opferschutz tätig.
Nebenklage
Die Nebenklage bietet die Möglichkeit für Opfer von bestimmten Straftaten ( insbesondere schwerste Formen von Körperverletzungen, sexuellem Mißbrauch und Vergewaltigungen), aktiv im Strafverfahren beteiligt zu werden.
Nebenklageberechtigte können bereits im Ermittlungsverfahren anwaltliche Hilfe in Anpruch nehmen und in besonderen Fallkonstellationen werden die Kosten vom Staat übernommen.
Ich vertrete in Verfahren wegen sexuellem Mißbrauch und Vergewaltigung fast ausschließlich die Nebenklage und bin spezialisiert auf die anwaltliche Begleitung von kindlichen Opfern. Besonders wichtig ist dabei regelmäßig die zügige und strafprozessual sichere Erstvernehmung, die bei speziell geschulten Richtern oder Polizeibeamten durchgeführt werden sollte.
Ich berate die Erwachsenen im Hinblick auf die Gefahren der ungewollten Einflußnahme und begleite die Kinder durch das Ermittlungs- und Hauptverfahren.
Ich nehme soweit möglich Einfluß auf die Auswahl der Sachverständigen und erkläre dem Kind entsprechend seinem Entwicklungsstand die jeweilige Situation. Als Nebenklagevertreter bin ich berechtigt, in der Hauptverhandlung eigene Fragen zu stellen, Anträge zu formulieren und ein eigenes Plädoyer zu halten.
Der Nebenklageberechtigte kann in einem bestimmten Rahmen auch Rechtsmittel gegen ein Urteil einlegen lassen.
Ihr hbkk Team