Baurecht

Baumängel / Gewährleistung
Werklohn / Schlussrechnung
Bauträgermodell
Generalunternehmer
Archtiktenrecht / HOAI
Sachverständige

Im privaten Baurecht drohen ohne Beratung bzw. Vertretung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt/Rechtsanwältin erhebliche Nachteile.

Schon während der Bauphase können sich Baumängel zeigen, deren sofortige Dokumentation und Beweissicherung notwendig ist. Diese ist der erste Schritt zur Duchsetzung von Gewährleistungsansprüchen. Für den Bauunternehmer sind Fristsetzungen und Behinderungsanzeigen das Mittel zur Durchsetzung seiner Ansprüche. Architekten obliegt neben der Planung und Bauaufsicht die Kostenkontrolle für das Bauvorhaben.

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Rechtsanwältin Katharina Bernhard ist seit fast 30 Jahren im privaten und öffentlichen Baurecht tätig.

Planung bis Schlüsselübergabe

Beratung und Vertretung von Bauherren sowie von Projektentwicklern, Bauträgern und Baufirmen in allen Belangen des privaten und des öffentlichen Baurechts.

Dabei kommt es insbesondere bei Handwerkern und Baufirmen darauf an, die anwaltliche Beratungstätigkeit bereits auf die Baustelle zu verlagern, um Risiken zu vermeiden, die bei späteren Prozessen zum Unterliegen führen könnten.

Ich berate bereits bei Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlungen über notwendige Hinweise und Bedenken, über Fristgestaltungen und Behinderungsanzeigen, entwerfe Erklärungen an die Architekten und nehme, wenn nötig auch an Bauberatungen teil. Eine technische Spezialisierung habe ich im Bereich von Flachdächern entwickelt, weil ein Großteil meiner handwerklichen Mandanten aus dem Dachdeckerbereich kommen.

Architekten werden häufig über eine Streitverkündung in einen Bauprozess einbezogen. Fehlerhafte Planung oder Verschulden im Bereich der Bauaufsicht sind wesentliche Bestandteile der Architektenhaftung. Spezielle Pflichtverletzungen wie Kostenüberschreitungen kommen dazu. Ich vertrete darüberhinaus Architekten im Hinblick auf deren spezielle Vertragsgestaltung und die HOAI.

Sachverständige sind aus einem Baurechtsfall nicht hinwegzudenken. Häufig entscheiden sie den gesamten Fall. DEr gerichtliche Sachverständige steht in einem besonderen Pflichtenverhältnis.

Immer häufiger werden gegen Sachverständige Befangenheitsanträge gestellt, gegen die sie sich wehren müssen, um ihre Vergütungsansprüche nicht zu verlieren. Die Abgrenzung von technischen und juristischen Bewertungen ist häufig fließend.

Bezüglich der umfangreichen Rechtsprechung im Sachverständigenrecht halte ich Workshops und berate und vertrete in Einzelmandaten.

Ihr hbkk Team