Strafrecht
Verteidigung
Pflichtverteidigung
Haft / Festnahme / Durchsuchung
Opferschutz / Nebenklage
Compliance / Arbeitsstrafrecht
Im Strafrecht drohen ohne Verteidigung durch einen spezialisierten Strafverteidiger/Starfverteidigerin ganz erhebliche Nachteile im Bezug auf Ihre Freiheit.
Die Weichen eines Verfahrens werden regelmäßig gleich zu Beginn gestellt, so dass eine professionelle Begleitung bereits mit dem ersten Kontakt zu den Ermittlungsbehörden die Chance für eine erfolgreiche Beendigung erhöht.
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Rechtsanwältin Katharina Bernhard ist Fachanwältin für Strafrecht und seit fast 30 Jahren als Strafverteidigerin tätig.
Individual- und Unternehmensstrafrecht
Das Strafrecht und insbesondere der Strafverteidiger lebt von der Vertrauensbeziehung zum Mandanten und von der rechtlichen Verpflichtung zur Interessenwahrnehmung.
Der größtmögliche Schutz ihrer Freiheitsrechte im Strafverfahren vor ungerechtfertigten oder unverhältnismäßigen staatlichen Eingriffen und Sanktionen ist die Hauptaufgabe der Strafverteidigung.
Auch wenn man den Freispruch erwünscht, ist er ein seltener Ausgang eines Verfahrens. Viel häufiger kommt es darauf an, die strafrechtlichen Folgen einer Handlung möglichst gering zu halten und Aspekte herauszuarbeiten, die in der Strafzumessung positiv wirken.
In vielen Verfahren, in denen ein Tatvorwurf nicht erfolgreich entkräftet werden kann, gibt es auch außergerichtliche Möglichkeiten der Verfahrensbeendigung.
Die entscheidende Frage der Einlassung oder des Schweigens sollte jedenfalls ausschließlich nach umfassender Prüfung des Sachverhaltes und niemals vorschnell oder unter Druck entschieden werden.
Ich arbeite auf den Gebieten des Allgemeinen Strafrechtes, des Jugendstrafrechtes, des Wirtschaftsstrafrechtes, des Kapitalstrafrechtes, des Verkehrsstrafrechtes, des Umweltstrafrechtes, des Waffenrechtes und des Sportstrafrechtes.
Unternehmen als solche können keine strafrechtlichen Beschuldigten sein, aber im Focus strafrechtlicher Ermittlungen stehen und darüberhinaus auch mit Geldbußen und Gewinnabschöpfung belangt werden. Gerade im Arbeitsstrafrecht können strafprozessuale Zwangsmaßnahmen existenziell bedrohlich werden.
Prüfung und Erstattung von Strafanzeigen
Es gibt Sachverhalte, die tatsächlich oder auch rechtlich so schwierig sind, dass die Gefahr besteht, dass ein Verfahren nur deshalb nicht geführt wird, weil der Polizeibeamte bei Anzeigenaufnahme die Tragweite nicht erkannt hat. Es gibt Vorwürfe, bei deren Anzeige eine eigene strafrechtliche Beteiligung quasi mitgeliefert werden kann. Wer sich als Opfer einer Straftat fühlt, kann nicht unbedingt davon ausgehen, dass dieses Gefühl durch eine strafrechtliche Maßnahme bestätigt wird. Ich berate Sie in all diesen Fallkonstellationen und minimiere so die Risiken.
Ihr hbkk Team